Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 12.10.1955 | BVerwG, 08.02.1956

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1955 - IV C 102.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,720
BVerwG, 27.10.1955 - IV C 102.54 (https://dejure.org/1955,720)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1955 - IV C 102.54 (https://dejure.org/1955,720)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1955 - IV C 102.54 (https://dejure.org/1955,720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 684
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.1955 - III C 50.54
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1955 - IV C 102.54
    Mit dieser Auslegung setzt der Senat die Richtung fort, die der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Februar 1955 - III C 50/54 - (LA 1955, 293) eingeschlagen hat, in dem er eine Flucht vor Ausbruch der eigentlichen kriegerischen Handlungen als der Vertriebeneneigenschaft des Geflüchteten nicht notwendig entgegenstehend bezeichnete.
  • BVerwG, 06.11.1964 - IV C 164.64

    Hausratentschädigung für die Verluste an Möbeln durch den Krieg -

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht in BVerwG IV C 102.54 ausgesprochen habe, jeder der gewollt getrennt lebenden Ehegatten sei befugt, Feststellung von Hausratschäden zu beantragen, so müsse Gleiches auch für den Fall gelten, daß einer der Ehegatten ihm gehörige Hausratgegenstände absichtlich nicht in den gemeinsamen Haushalt zusammengeführt habe.

    Daß es dabei auf die räumliche Trennung allein nicht ankommt, hat der erkennende Senat in BVerwG IV C 102.54 bereits ausgesprochen.

  • BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das war für den vorliegenden Fall gemäß § 12 Abs. 11 LAG der Zeitpunkt der Aussiedlung aus Gleiwitz im Jahre 1962 (vgl. hierzu Urteil vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 102.54 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 1 FG Nr. 1]).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 B 284.86

    Rechtsmittel

    Wer dort vestorben ist, kann schlechthin nicht Vertriebener sein (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1955 - BVerwG 4 C 102.54 - Buchholz 427.2 § 3 FG Nr. 1; Urteil vom 9. März 1962 - BVerwG 4 C 143.61 - Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 59 b, S. 142) und einem Vertriebenen aufgrund der Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes auch nicht gleichgestellt werden.
  • BVerwG, 13.12.1956 - IV B 208.56

    Rechtsmittel

    In seinemUrteil vom 27. Oktober 1955 (BVerwG IV C 102.54) hat der erkennende Senat ausgeführt, Gatten lebten auch dann in gemeinsamem Haushalt, wenn sich einer oder beide infolge des Krieges, z.B. wegen Wehrdienstes oder auswärtiger Dienstverpflichtung, außerhalb der Wohnung aufhielten; maßgeblich sei der Wille, die Gemeinschaft aufrechtzuerhalten und nach Beendigung der Hindernisse wieder zusammenzuleben.
  • BVerwG, 19.04.1961 - IV C 17.57

    Antrag auf Feststellung eines Vertreibungsschadens als Kriegssachschaden in

    Nachdem die Ausgleichsbehörden und das Verwaltungsgericht zuungunsten des Klägers entschieden hatten, hatte das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 27. Oktober 1955 (BVerwG IV C 102.54) die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 18.02.1958 - IV C 360.57

    Gewährung von Familienzuschlägen für einen dauernd getrennt lebenden Ehegatten

    Dabei liegt ein dauerndes Getrenntleben bereits dann vor, wenn neben der räumlichen Trennung auch nur ein Ehegatte den Willen hat, die eheliche Gemeinschaft nicht wieder herzustellen, wie der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 102.54 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1955 - III C 67.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1274
BVerwG, 12.10.1955 - III C 67.55 (https://dejure.org/1955,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1955 - III C 67.55 (https://dejure.org/1955,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1955 - III C 67.55 (https://dejure.org/1955,1274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,1274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 684 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 29.05.1957 - V C 407.56

    Rechtsmittel

    BAA 1955 S. 173 = NJW 1955 S. 1044], vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 - [Mtbl.
  • BVerwG, 29.05.1957 - V C 327.56

    Qualifizierung des Begriffes Wohnsitz i.S.d. §§ 1 und 2 Gesetz über die

    BAA 1955 S. 173 = NJW 1955 S. 1044]; vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 - [Mtbl.
  • BVerwG, 29.08.1967 - III C 158.64

    Verlust von Betriebsvermögen

    Ob der Kläger in K... einerseits und in den Vereinigten Staaten in Boston oder an anderen Orten andererseits seinen Wohnsitz im Sinne des § 11 Abs. 1 LAG begründete oder wieder aufhob, beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach § 7 BGB (vgl. Urteile vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 - und vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 11 LAG Nr. 4 und 6]).
  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55

    Rechtsmittel

    Die mit Streitigkeiten aus dem Lastenausgleich befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 2 GG am 1. April 1953 die Auffassung vertreten, daß eine Ehefrau, nur einen von dem ihres Mannes abgeleiteten Wohnsitz hatte (vgl.Urteil vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 = MtBl. BAA 1955 S. 173;Urteil vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 - = ZLA 1956 S. 55) und daß sie diesen Wohnsitz auch dann noch teile, wenn sie tatsächlich von ihrem Ehemann getrennt lebte(Urteil vom 5. November 1954 - BVerwG IV A 283.53 = RLA 1955 S. 281).
  • BVerwG, 07.12.1960 - VIII C 260.59

    Rechtsmittel

    Eine entgegenstehende Vereinbarung unter Eheleuten wäre nach damaligem Recht ehewidrig und daher nichtig gewesen (vgl. RGZ 59, 337; die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 -, NJW 1956 S. 684 = MDR 1956 S. 249; vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 169.55 -, MLR 1957 S. 572, und vom 19. November 1959 - BVerwG VIII C 283.59 -, JR 1960 S. 315 = NJW 1960 S. 835 = DÖV 1960 S. 346; Enneccerus-Nipperdey, 14. Aufl., 1. Bd., § 96 11, 2a; Staudinger, 9, Aufl., Anm. 1 und 5 zu § 10 BGB; Palandt, 16. Aufl., Anm. 1 zu § 10 BGB).
  • BVerwG, 12.06.1957 - V B 421.56

    Rechtsmittel

    Diese Frage ist überdies durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 - (ZLA 56, 55; RLA 56, 89) geklärt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,703
BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54 (https://dejure.org/1956,703)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1956 - I B 70.54 (https://dejure.org/1956,703)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1956 - I B 70.54 (https://dejure.org/1956,703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Aussprechen einer Verwarnung mit der Androhung der Entziehung der Fahrerlaubnis im Falle weiterer Verkehrsübertretungen durch die Verwaltungsbehörde - Erheben einer Verwaltungsgebühr für eine Verwarnung mit der Androhung der Entziehung der ...

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 684
  • MDR 1956, 459
  • MDR 1957, 57
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54
    Dies kann jedoch nach den in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Januar 1954 (BVerwGE 1, 67 [BVerwG 21.01.1954 - I B 49/53]) entwickelten Grundsätzen nicht zur Zulassung der Revision führen, da es zur Klärung dieser Rechtsfrage der Durchführung des Revisionsverfahrens nicht bedarf.
  • BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54
    Daß eine Gebührenfestsetzung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, selbständig im Verwaltungsstreitverfahren angefochten werden kann, steht außer jedem Zweifel, ist auch bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Sinne geklärt (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1955 - BVerwG I C 5.55 -).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 12.83

    Krankenhaus - Zielplanliste - Zielvostellungen - Rechtsnatur - Verwaltungsakt

    An einer solchen Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls im Grundsatz immer dann, wenn die handelnde Behörde lediglich eine Maßnahme trifft, die den zukünftigen Erlaß eines Verwaltungsakts in Aussicht stellen oder vorbereiten soll (vgl. dazu die Beschlüsse vom 10. November 1953 - BVerwG 1 B 55.53 -, vom 15. Dezember 1955 - BVerwG 1 B 159.54 -, vom 8. Februar 1956 - BVerwG 1 B 70.54 - in NJW 1956 S. 684; vom 7. Mai 1957 - BVerwG 1 ER 300.57 in DÖV 1957 S. 786 und vom 12. Mai 1961 - BVerwG 7 B 29.59 in DVBl. 1961 S. 735).
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 157.64

    Zur Frage des Rechtsweges für eine Klage gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung

    Bereits in dem Beschluß des I. Senatsvom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - (NJW 1956, 684) ist ausgesprochen worden, daß die Gebührenerhebung angefochten werden kann.
  • BVerwG, 29.06.1973 - VII B 19.73

    Androhung - Verwaltungsakt - Fahrtenbuch - Verwarnung - Fahrerlaubnis - Verstoß -

    Im Beschluß vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - (NJW 1956, 684) ist ausgeführt, daß die Verwarnung eines Kraftfahrzeugführers wegen einer Verkehrsübertretung mit dem Hinweis darauf, daß ihm bei weiteren Übertretungen die Fahrerlautnis entzogen werde, keine Maßnahme ist, die ihn beschwert.
  • BVerwG, 24.09.1968 - I C 4.65

    Einfuhr von Wein aus dem Ausland - Rechnungen über Untersuchungsgebühren eines

    Er hat auch keine Bedenken getragen, bei der Anfechtung des Gebührenbescheides, der für eine Verwarnung mit der Androhung der Entziehung der Fahrerlaubnis ergangen war, die Zulässigkeit der Verwarnung selbst zu überprüfen (Beschluß vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 -).
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 111.65

    Gebührenpflichtige Verwarnung wegen fehlender Funkentstörung eines Fahrzeugs -

    Bereits in dem Beschluß des I. Senats vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - (NJW 1956, 684) ist ausgesprochen worden, daß die Gebührenerhebung angefochten werden kann.
  • BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Mangelnde Eignung zum Führen eines Kfzs

    Auch der Hinweis, es müsse geklärt werden, ob eine formularmäßige Verwarnung ohne Konkretisierung des Sachverhalts als rechtmäßiger Verwaltungsakt anzusehen sei, zeigt keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf, weil bereits entschieden ist, daß eine Warnung der Behörde, in der bei künftigem gesetzeswidrigen Verhalten die Entziehung der Fahrerlaubnis angedroht wird, kein Verwaltungsakt ist (BVerwG, NJW 1956, 684).
  • BVerwG, 12.05.1961 - VII B 29.59

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausgleich von

    Ebenso ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß behördliche Maßnahmen, die lediglich der Vorbereitung einer durch einen späteren Verwaltungsakt zu treffenden Regelung dienen oder eine solche Regelung erst in Aussicht stellen, vor den Verwaltungsgerichten nicht angefochten werden können(Entscheidungen vom 10. November 1953 - BVerwG I B 55.53 -, vom 15. Dezember 1955 - BVerwG I B 159.54 -, vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - [NJW 1956 S. 684 = MDR 1957 S. 57] undvom 25. April 1956 - BVerwG I CB 70.56 -).
  • BVerwG, 17.02.1961 - VII C 4.60
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidungen vom 10. November 1953 - BVerwG I B 55.53 -, vom 15. Dezember 1955 - BVerwG I B 159.54 -, vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - [NJW 1956 S. 684 = MDR 1957 S. 57] und vom 25. April 1956 - BVerwG I CB 70.56 -) ist zwar anerkannt, daß behördliche Maßnahmen, die lediglich der Vorbereitung einer durch einen späteren Verwaltungsakt zu treffenden Regelung dienen oder eine solche Regelung erst in Aussicht stellen, vor den Verwaltungsgerichten nicht angefochten werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht